Die Überwachungsgemeinschaft Kälte- und Klimatechnik e.V. bescheinigt als anerkannte Überwachungsgemeinschaft nach §57 AxSV dem Unternehmen Contiklima GmbH auf der Grundlage der AwSV die Anerkennung als WHG-Fachbetrieb.
(gültig bis 08.05.2024)

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